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Zum Einzugsbereich der Tafel Altenkirchen und Suppenküche gehört die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld.
Personen außerhalb unseres Zuständigkeitsbereichs können sich unter www.tafel.de nach der für sie zuständigen Tafel erkundigen.
Zunächst müssen Sie einen Antrag stellen.
Dies können Sie dienstags im Pfarrsaal ab 13 Uhr erledigen.

 
Hierfür benötigen Sie:

- Arbeitslosengeld II Bescheid
- Bescheid über Grundsicherung
- Rentenbescheid
- letzte Lohnabrechnung (bei geringem Einkommen)
- Bescheid über sonstige Einnahmen bzw. Ausgaben
 
Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie eine Kundenkarte. Je Haushalt wird eine Karte für alle zur Haushaltsgemeinschaft gehörenden Personen ausgestellt. Die Karte ist nicht übertragbar und gilt nur für die Personen, die im Antrag namentlich aufgeführt sind.
Diese Karte muss bei jedem Tafelbesuch vorgezeigt werden. Nach Ablauf muss ein neuer Antrag gestellt werden.
 
Dienstags öffnet sich die Tür im kath. Pfarrheim in der Rathausstraße 7 in Altenkirchen um 13 Uhr. Als Neukunde begeben Sie sich bitte zur Antragsannahme direkt am Eingang des Pfarrsaals.
Die Kundenkarte zeigen Sie  bitte an der Kasse vor.
Sie können wählen, ob Sie das ganze Angebot nutzen oder nur Teile des Angebotes:

- ein Lebensmittelpaket 2 €
- ein Kuchenpaket 1,00 €

 

  •     Es gibt 4 Gruppen. Familien mit Kindern bis 14 Jahren und gesundheitlich stark eingeschränkte Personen, sind in der 1. Gruppe (K-Gruppe).
  •     Die anderen 3 Gruppen (A,B und C) rotieren wöchentlich. Die einzelnen Gruppen sind aufgrund der Corona- Schutzmaßnahmen in Zeitzonen eingeteilt. Bitte kommen Sie erst in dem für Ihre Gruppe angegeben Zeitraum um die Abstandsregelungen einzuhalten. Den 3-Monats-Plan der Gruppen erhalten Sie von unseren Mitarbeitern an der Kasse.